Hinweise zur EORI Nummer
Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte.
Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind
Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient.
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Art. 1 Nr. 18 Delegierte Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA).